Für den Vizepräsidenten der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), Artur Wechselberger, weisen die Überlegungen nach einer Niedrigsteuer für mittlere und kleinere Unternehmen in die richtige Richtung - besonders was den Gesundheitssektor angeht. "Arztordinationen und die geplanten neuen Ärztegesellschaften sollten jedenfalls in eine Flat Tax einbezogen werden, da sie bislang gegenüber Krankenhäusern und Instituten steuerlich schwer benachteiligt sind. Über kurz oder lang wird es notwendig sein, sich mit der Frage zu beschäftigen, woher die Investitionen kommen sollen, die für die neuen spitalsentlastenden Strukturen im niedergelassenen Bereich notwendig sind. Eine Niedrigsteuer für Arztordinationen und Gruppenpraxen könnte dabei ein wichtiger Impuls sein", erklärte Wechselberger.
Die Österreichische Ärztekammer schätzt den Investitionsbedarf für die geplanten spitalsentlastenden Strukturen durch Arztordinationen, Zusammenschlüsse von Ärzten in Gruppenpraxen oder Ärztegesellschaften auf 1,5 bis 2,5 Milliarden Euro. Der ÖÄK-Vizepräsident erinnerte daran, dass Arztordinationen bislang allerdings erhebliche fiskalpolitische Nachteile gegenüber vergleichbaren mittelständischen Betrieben zu verkraften haben. "Das schafft erhebliche Wettbewerbsnachteile etwa gegenüber Krankenanstalten und Instituten, und kein gutes Klima für Praxisgründer und investitionswillige Ärzte wie es für den geplanten Ausbau der Versorgung im niedergelassenen Bereich notwendig wäre", so Wechselberger.
Erst Anfang dieses Jahres hatte der VfGH entschieden, die bisherige Beschränkung der Regelung zur steuerlichen Begünstigung nicht entnommener Gewinne nur auf Selbstständige aus Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft zurückzuweisen und auf Freiberufler wie Ärzte auszudehnen. Beschieden worden war damals, dass die Unterschiede aus Einkunftsarten zwischen freiberuflichen Einkommen und Einkommen aus Gewerbebetrieben zu gering seien, um eine krasse Ungleichbehandlung wie in diesem Fall zuzulassen. "Sollte es eine Flat Tax geben, dann für alle - auch für die Freiberufler in den Arztordinationen", Wechselberger abschließend. (ÖÄK)
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