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Ausgabe 1-2/ 2024 © Alex Filz / Hubhof Huts 14
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Termine


European HEALTH & SPA AWARD 2024

Die Oscars der Wellness- & Spa-Branche
Auszeichnung für die Besten! 

Gala im Juni 2024
Ort: wird bekannt gegeben

Eine unabhängige Jury hat nach einem zweistufigen Verfahren die besten europäischen Spas, Thermen, Day Spas, Kuranstalten, Medical Spas, Treatments und innovativsten Produkte ausgewählt.
Informationen zu den Nominierten und Gewinnern von 2023 unter

www.health-spa-award.com


VIVANESS 2024 & BIOFACH 2024

Kongress & Events
Zuhause der großen internationalen Naturkosmetik-Community und Treffpunkt der Bio-Branche!

Vom 13. - 16. Februar 2024
Ort: Messezentrum Nürnberg

Mehr auf www.vivaness.de oder www.biofach.de


TOP HAIR - DIE MESSE 2024
Die Leitmesse für die internationale Friseurbranche

Vom 23.-24. März 2024
Ort: Messe Düsseldorf

Weitere Informationen und Tickets unter www.top-hair-international.de


BEAUTY DÜSSELDORF 2024
Die Leitmesse der Beautybranche

Vom 22. bis 24. März 2024
Ort: Messe Düsseldorf

Weitere Informationen und Tickets unter www.beauty.de


Interbad 2024
Internationale Fachmesse für Schwimmbad, Sauna und Spa mit Kongress für das Badewesen

Vom 22. - 24. Oktober 2024
Ort: Messe Stuttgart

Weitere Informationen auf der Webseite


 

News

Großartige Vorstellung, sich das Wellness-Ambiente nach Hause zu holen. Als nächsten Schritt hat eine Gemeinschaft Gleichgesinnter Wellness als Basis...

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Spanien hat in Sachen Wellness und Spa viel zu bieten, wenn nicht gerade die Pandemie alles geschlossen hält. Speziell in Katalonien gibt es, neben...

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Das neue Produkt von Sandberg der UV Sterilizer Wireless 10W USB bietet auf einefache Art und Weise die Möglichtkeit selbst Gegenstände wie...

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Das Hotel Hubertus in Olang im Pustertal auf 1350 m Höhe besitzt eine Attracktion die nicht viele Hotels bieten können nämlich den Hubertus Pool....

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Im Zuge dieser Pandemie ist Distanz ein wichtiges Schlagwort geworden sowie auch digitaler Service. Wie könnte das im Spa der Zukunft wohl aussehen?

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Die Tourismusbranche muss  sich zwar eine Auszeit nehmen, dies nützen aber auch Hotels um neue  Wohlfühlwelten zu kreieren, so auch das 4-Sterne-Hotel...

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Die Biofach und Vivaness werden 2021 vom 17. - 19. Februar rein digital stattfinden.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen, Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften sowie Abos, Seminare und Veranstaltungen:

 Geltungsbereich

1.       Die nachfolgenden AGB gelten für alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Werbung in den Print- und Onlinemedien von Hintermayer Media.

Material

2.       Sämtliche Informationen, Dokumente, Unterlagen, Dateien, welche für die Schaltung der jeweiligen Werbung erforderlich sind (Grafiken, Rich Media Banner, Texte, Links und anderes), müssen spätestens zu DU-Schluss oder mindestens 3 Arbeitstage vor der festgelegten Ersteinbindung auf der Website vollständig, fehlerfrei, und entsprechend der zuvor getroffenen Vereinbarung seitens des werbenden Unternehmens (im Folgenden als Werbetreibender bezeichnet) an Hintermayer Media  übermittelt werden.

3.       Hintermayer Media hat das Recht, übermittelte Werbemedien auf ihre Darstellungstauglichkeit und technische Eignung (insb. passendes Format, Darstellungstechnologie und Dateigrößen, ua.) zu prüfen und gegebenenfalls zur Anpassung an den Werbetreibenden zu retournieren. Dabei ist Hintermayer Media  auch berechtigt, diese Anpassungen nach vorheriger Vereinbarung mit dem Werbetreibenden selbst vorzunehmen und die Kosten dafür zu verrechnen.

4.       Der Werbetreibende verpflichtet sich, Hitnermayer Media sämtliche Daten richtig und vollständig anzugeben, die zur Identifizierung des Werbetreibenden im Sinne des § 6 Abs 1 E-Commerce Gesetz (ECG) notwendig sind.

Auftragserteilung und Auftragsabwicklung:

5.       Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.

6.       Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeigen abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

7.       Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

8.       Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

9.       Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

10.   Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort "Anzeige" oder ähnlichem deutlich kenntlich gemacht.

11.   Werden Paket- und Jahresaufträge / Partnerpakete ohne Verschulden des Verlages nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber den Preis für das tatsächliche Auftragsvolumen zu entrichten, Preisnachlässe für Jahresaufträge sind in solchen Fällen ungültig und müssen dem Verlag rückerstattet werden. Bei Stornierung von Jahresaufträgen bis 30. Juni des Jahres sind 60 % der Auftragssumme zu zahlen und nach diesem Datum sind 100% der Auftragssumme zu bezahlen wenn kein Verschulden des Verlages vorliegt und die Stornierung durch den Kunden erfolgt. Für Widerrufe und Stornierungen generell gelten die Regelungen des Verlages.

12.   Der Verlag behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen (insbesondere bei Zahlungsverzug) von Aufträgen zurückzutreten, dies auch bei Vorliegen eines Jahresabschlusses oder eines Abschlusses auf wiederholtes Erscheinen von Veröffentlichungen. Die Rabattgewährung wird ebenfalls nach dem Ausmaß des tatsächlichen Umsatzes vorgenommen.

13.   Der Verlag behält sich auch vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

14.   Für rechtzeitige Lieferung geeigneter, einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

15.   Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, die nicht leitende Angestellte sind; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

16.   Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

Berechnung und Zahlung:

17.   Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufender Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

18.   Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen laut Preisliste sowie die Einziehungskosten berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Verzugsschadens vorbehalten. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

19.   Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

20.   Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstecken, Matern und Zeichnungen sowie vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderung ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

Gewährleistung und Leistungsstörung

21.   Hintermayer Media leistet Gewähr für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche aufgrund von Mängeln, welche die Tauglichkeit der Leistung nur unerheblich beeinträchtigen, bestehen nicht. Wird die rechtlich und technisch einwandfreie Werbung zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig geschaltet, so verpflichtet sich Hintermayer Media, die Schaltung ehestmöglich nachzuholen.

22.   Mängel sind unverzüglich schriftlich bei sonstigem Verlust der Gewährleistung- und Schadenersatzansprüche geltend zu machen (Rügepflicht), wobei Hintermayer Media zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist berechtigt ist.

23.   Erst nach zwei erfolglosen Nachholversuchen, zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen oder Ablehnung der Nachbesserung durch Hintermayer Media stehen dem Werbetreibenden weitergehende Ansprüche zu (Wandlung, Minderung oder im Falle der Nichterfüllung: Rücktritt).

Rücktrittsrecht und Widerruf

24.   Bei Einzelschaltungen hat der Kunde die Möglichkeit kostenfrei von der Buchung bzw. dem Vertrag bis zum Anzeigenschluss zurückzutreten, Stornierungen jedoch nach dem Anzeigenschluß werden mit 100% Stornokosten verrechnet.

Ausnahmen vom Rücktrittsrecht

25.   Sie haben kein Widerrufsrecht bei der Anmeldung zu Seminaren, Konferenzen und Lehrgängen.

26.   Auch bei Paket- und Jahresschaltungen gelten andere Regelungen wie sie weiter oben angeführt sind.

Abonnement:

27.   Sofern verfügbar, erhält der Kunde im Rahmen des Zeitschriften-Abos neben der jeweils abonnierten Zeitschrift für die Dauer des aufrechten Abos Zugriff auf die online abrufbare Version der Zeitschrift sowie – sofern verfügbar – auf die kiosk.at-App (im Folgenden kurz: kiosk.at-App) abrufbare App-Version der Zeitschrift. Dies beinhaltet sowohl die aktuelle Ausgabe als auch sämtliche früheren Ausgaben (Archiv). Bei Beendigung des Abos endet der Zugriff mit Ablauf des Abovertrages gemäß Punkt 25. dieser AGB

28.   Bitte beachten Sie auch, dass vor Ablauf eines Abos-, Schnupper- oder Testabos bzw. der Vertragsdauer das Abonnement unter Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist abzubestellen ist, ansonsten verlängert es sich automatisch um 1 Jahr! Sie erhalten mit dem Jahresabo in der Regel sechs Ausgaben im Jahr. Das Schnupperabo beinhaltet drei Ausgaben.

29.   Sofern nichts anderes vereinbart ist, können sämtliche Verträge über wiederkehrende Leistungen zum Ende eines Kalenderjahres, nach Ablauf des ersten Vertragsjahres auch zum 30. Juni unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist von jeder Vertragspartei gekündigt werden.

30.   Ich bin auch bis auf jederzeitigen Widerruf damit einverstanden, von Hintermayer Media über deren Produkt WELLNESS WORLD Business zu Werbezwecken per Telefon, SMS oder E-Mail kontaktiert zu werden.

31.   In der Regel erhalten Sie sechs Ausgaben es kann allerdings sein das es aus technischen, wirtschaftlichen oder anderen Gründen zu weniger Ausgaben kommen kann, Sie erhalten jedoch mindestens drei Ausgaben für Ihr Jahresabo und zwei im Falle eines Schnupperabos. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der angegebenen Preise wird keine Gewähr übernommen. Alle Preise inkl. ges. MwSt.. Preise werden jährlich aktualisiert

32.   Der WWW-Zugriff auf den Inhalt im Rahmen des Zeitschriften-Abos erfolgt über die Website www.wellnessworldbusiness.com, wobei dem Kunden das Recht eingeräumt wird, einen Benutzer anzulegen. Jeder Nutzer hat das Recht, die Exemplare als Inhalte zu nutzen.

33.   Der App-Zugriff auf den Inhalt darf im Rahmen des Zeitschriften-Abos ausschließlich über die kiosk.at-App erfolgen. Je Abo kann jeweils nur ein Exemplar einer Zeitschrift in die App geladen werden. Mit Beendigung des Abos werden sämtliche Exemplare von der kiosk.at-App gelöscht.

Veranstaltungen

34.   Hintermayer Media  behält sich das Recht vor, bei nicht ausreichender Teilnehmeranzahl die Veranstaltung kurzfristig abzusagen sowie etwaige Programm- oder Terminänderungen – auch kurzfristig – aus dringendem Anlass vorzunehmen.

35.   Hintermayer Media ist verpflichtet, den Kunden umgehend über Absagen und Programm- oder Terminänderungen von Veranstaltungen zu informieren.

36.   Im Falle einer Absage der Veranstaltung wird dem Kunden eine Umbuchung auf die nächste Veranstaltung angeboten bzw. bereits geleistete Zahlungen an Hintermayer Media werden an den Kunden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche für den Kunden bestehen nicht, insbesondere werden über die Zahlungen hinausgehende, bereits vom Kunden getätigte Aufwendungen nicht erstattet.

37.   Sämtliche Unterlagen, welche der Kunde im Rahmen einer Veranstaltung erhält, sind urheberrechtlich geschützt. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, diese Unterlagen ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Dem Kunden ist es daher verboten, die Unterlagen ganz oder teilweise zu vervielfältigen oder zu verbreiten.

38.   Hintermayer Media behält sich für den Fall der Verletzung von Nutzungsrechten die Geltendmachung aller ihm zustehenden Ansprüche, insbesondere nach dem Urheberrechtsgesetz, vor.

39.   Hintermayer Media ist berechtigt, vom Kunden verschuldete und dem Verlag erwachsene Schäden geltend zu machen, insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.

Seminare, Konferenzen und Lehrgänge

40.   Für sämtliche Seminare, Konferenzen und Lehrgänge, welche von Hintermayer Media veranstaltet werden (im Folgenden kurz: die Veranstaltungen), gilt zusätzlich Folgendes:

40.1.Die Teilnehmerplätze bei den Veranstaltungen sind begrenzt. Anmeldungen zu Veranstaltungen werden nach der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.

40.2.Bei Veranstaltungen gilt ein Aufzeichnungsverbot. Sämtliche Bild- und Tonaufzeichnungen, egal auf welchem Medium, sind ohne ausdrückliche Genehmigung von Hintermayer Media verboten.

40.3.Hintermayer Media ist berechtigt, während der Veranstaltungen Bild- und Tonaufzeichnungen, auf denen auch der Kunde erkennbar ist, für Webinare und zu Marketingzwecken herzustellen. Der Kunde stimmt zu, dass Hintermayer Media diese Bild- und Tonaufzeichnungen bearbeiten, verbreiten und auf jede erdenkliche Art und Weise nutzen darf. Der Kunde hat das Recht, bis zum Beginn der Veranstaltung, Bild- und Tonaufzeichnungen seiner Person schriftlich zu widersprechen.

40.4.Hintermayer Media ist berechtigt, den Kunden von den Veranstaltungen entschädigungslos auszuschließen, sollte der Kunde gegen die Bestimmungen dieser AGB verstoßen.

Webinare und Aufzeichnungen von Veranstaltungen

41.   Für sämtliche online abrufbaren Webinare und Aufzeichnungen von Veranstaltungen (im Folgenden kurz: die Inhalte) gilt zusätzlich Folgendes:

41.1.Der Kunde hat das nicht ausschließliche und das zeitlich beschränkte Recht, Inhalte für eigene Zwecke zu nutzen.

41.2.Die Inhalte sind ausschließlich über das Internet abrufbar, die Nutzung der Inhalte hängt daher von einem funktionierenden Internetanschluss ab. Die Inhalte gelten als verfügbar, wenn diese durch einen aktuellen Internetbrowser in Österreich abgerufen werden können. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die technischen Voraussetzungen für den Abruf einseitig von Hintermayer Media geändert werden können. Die Inhalte sind im Ausmaß von 98 %, gerechnet auf ein Jahr, dem Kunden zur Verfügung zu stellen (kurz: die technische Verfügbarkeit).

41.3.Die für die Nutzung der Webinar-Inhalte notwendigen Systemanforderungen ergeben sich aus der Beilage www.gotomeeting.com/de-at/webinar/online-webinar-support, oder www.edudip-next.com/de/sicherheit welche einen integrierten Bestandteil dieses Vertrages darstellt.

41.4.Die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Aufzeichnungen von Veranstaltungen finden sich unter www.wellnessworldbusiness.com.

41.5.Von Hintermayer Media angekündigte Wartungsarbeiten schmälern die Verfügbarkeit nicht.

41.6.Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Zugangsdaten geheim zu halten und ausschließlich persönlich zu nutzen. Eine Mehrfachnutzung von Zugangsdaten ist nicht zulässig.

41.7.Das Herunterladen, Speichern oder Ausdrucken von Inhalten ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Linde Verlags nicht gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, Inhalte entgeltlich und/oder unentgeltlich an Dritte weiterzugeben.

41.8.Hintermayer Media ist berechtigt, den Kunden den Zugang zu den Inhalten zu sperren, sollte der Kunde gegen die Bestimmungen dieses Vertrages verstoßen.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen der Gerichtsstand Wien. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Wien vereinbart.

 

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages:

  1. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in Ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten.
  1. Die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages gelten sinngemäß auch für Aufträge über Beikleber, Beihefter oder technische Sonderausführungen. Jeder Auftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag rechtsverbindlich.
  1. Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab Inkrafttreten auch für laufende Aufträge, nicht jedoch vor Ablauf von vier Monaten nach Bekanntgabe.
  1. Bei Neuaufnahme einer Geschäftsverbindung behält sich der Verlag vor, Vorauszahlung zum Anzeigenschlusstermin zu verlangen.
  1. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
  1. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahme,  Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen - sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient - hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80 Prozent der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht. Ausgenommen davon sind Aufträge mit Sondervereinbarungen oder Rabatte die mehr als zehn Prozent von den Nachlässen in der Preisliste abweichen, hierbei besteht Anspruch auf volle Bezahlung der Anzeigen. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
  1. Die Übersendung von mehr als zwei Farbvorlagen, die nicht termingerechte Lieferung der Druckunterlagen und der Wunsch nach einer von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe können Auswirkungen auf Platzierung und Druckqualität verursachen, die nicht zu Reklamationen berechtigen. Der Verlag muss sich die Berechnung entstehender Mehrkosten vorbehalten.

Copyright

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