Normalerweise werden die Urteile des Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht derart medial kommentiert, jedoch die überraschende Entscheidung zum CBD-Verkaufsverbot schlug hohe Wellen. Cannabidiol (CBD) oder landläufig auch als Hanf bekannt wurde sehr viele Jahr in der Öffentlichkeit diskutiert, da es teilweise Händlern in der EU verboten war, Hanf zu verkaufen. Das aktuelle Urteil besagt jedoch, „dass CBD, anders als THC, offenbar keine psychotropen Wirkungen oder schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat. Mit anderen Worten: CBD ist weder eine Droge noch ein Betäubungsmittel“, zitiert die European Industrial Hemp Association (EIHA / www.eiha.org) das Urteil in einer Presseaussendung. Das bezieht sich auf die Herstellung von CBD nicht nur aus den Fasern und Samen der Hanf- oder Cannabispflanze, sondern inklusive der Blüten- und Fruchtstände. Wenn das Produkt in einem EU-Land hergestellt wurde kann es somit in Zukunft auch in der EU verbreitet werden. Das Urteil erfolgte aufgrund eriner Klage der französischen Firma KanaVape vor sechs Jahren, deren Geschäftsführer verurteilt wurden zu Haftstrafen und 10.000 Eur Geldstrafe. Der Grund für die langjährigen Diskussionen, Vorurteile und Missverständnisse war die Substanz Tetrahydrocannabinol (THC) die ebenfalls Teil der Marihuana- Pflanze ist und psychotrope Wirkung haben kann. Dadurch wurde die Pflanze in den 30iger Jahren stigmatisiert und verboten. Doch medizinisch genutzt wird, vor allem in der Schmerztherapie, schon seit Jahrzehnten das extrahierte CBD dem mit diesem Urteil jetzt auch offiziell attestiert wird kein “Suchtstoff" zu sein. THC ist nur 0,3% oder weniger enthalten und daher unbedenklich.
© WELLNESSWORLD Business 3-4 /2020