hotelleriesuisse begrüßt die neue Verordnung des Arbeitsgesetzes, die seit 1. April in Kraft ist und flexiblere Arbeitszeiten in der Branche ermöglicht. Bettina Baltensperger, Leiterin des Rechtsdiensts von hotelleriesuisse, erklärt, dass sich die Ansprüche von ArbeitnehmerInnen seit der letzten Revision des Gesetzes im Jahr 2000 geändert haben. Mit der Flexibilisierung ist es nun zulässig, an sieben Tagen durchgehend zu arbeiten und danach drei aufeinanderfolgende Ruhetage zu nehmen. Die Beschäftigten profitieren von zusammenhängender Freizeit am Stück und einer beweglicheren Arbeitszeitgestaltung, was wiederum Fachkräfte anziehen soll. Für ArbeitgeberInnen liegt der Nutzen in einer flexibleren Personalplanung. Hotelièren stehen zwar durch starre Regelungen des Arbeitsgesetzes immer noch oft vor großen Herausforderungen, jedoch ist die neue Verordnung ein erster Schritt in die richtige Richtung.
© WELLNESS WORLD Business 2/2019