Wer einen Liter Milch braucht, muss nicht gleich die ganze Kuh kaufen. Wer jedoch täglich mehrere Liter benötigt, wird sehr wohl darüber nachdenken, auch wenn der Anschaffungspreis abschreckend hoch erscheint. Und der Neounternehmer im Milch-Business wird alle Vor- und Nachteile gewissenhaft abwägen, wird ein günstiges Modell bevorzugen, eine Form der strategischen Partnerschaft. Dabei steht der Nutzungsgedanke im Vordergrund: Man kauft nicht gleich, sondern zahlt lediglich für die Nutzung der benötigten Geschäftsgrundlage. Somit drängt sich die Variante ?Mietkauf? geradezu auf. Denn Leasingmodelle werden als atypische Mietverträge angesehen. Daher hat der Begriff ?Mietkauf? (als Umschreibung für Leasing) auch Eingang in den Sprachgebrauch gefunden. Leasbar ist so gut wie alles, dessen Anschaffungspreis den finanziellen Rahmen sprengt. Und damit diese ?Milchmädchenrechnung? aufgeht, wird bei Betriebs- und Geschäftsausstattungen von einer Nutzungsdauer von zehn Jahren ausgegangen. Dabei erstreckt sich die Leasingdauer üblicherweise von 48 bis 108 Monate (mit entsprechender Restwertregelung).
Wird bei Produktionsmaschinen auf die bewährte Finanzierungsform des Mobilien-Leasings zurückgegriffen, beschränkt sich die Dauer auf 42 bis 72 Monate. Darunter fallen auch zahlreiche weitere mögliche Leasingobjekte, wie zum Beispiel Kühl- und Schankanlagen, Getränke- und Spielautomaten sowie Sonnen- und Fitnessstudios und spezielle Wellnessbereiche unter Dach. Aber es können auch gesonderte Outdoorobjekte, wie Traglufthallen, Glashäuser, Schanigärten oder Wintergärten, per Leasingvertrag abbezahlt werden. Eigentlich darf alles geleast werden, was einen nachvollziehbaren Marktwert hat. Und überall dort, wo die Anschaffung zu riskant oder zu kostspielig erscheint, werden die vereinbarten Raten laut Businessplan abgestottert, bis sich das Geschäft rechnet und die Amortisation eingetreten ist.
Speziell im Kleingewerbe werden zumeist Schankanlagen, Sanitäreinrichtungen oder Büromöbel per monatlicher (oder in Sonderformen auch halbjährlicher) Leasingraten angeschafft. Auch im Freizeitbereich ist das Mobilien-Leasing äußerst beliebt. Dabei gibt es sogar eigens entwickelte ? sozusagen maßgeschneiderte ? atypische Leasingformen.
Weitverbreitet ist das ?direkte Leasing? oder das ?Hersteller-Leasing?, besonders bei Mobilien in der Sparte Gastronomie, Hotellerie und Touristik. Der Produzent tritt dabei als Leasinggeber auf, obwohl viele Produktanbieter aus rechtlichen Gründen ihre eigenen Leasinggesellschaften als Tochterunternehmen führen. Typisch hierfür sind die großen Autohersteller und auch EDV-Dienstleister. Als zusätzlichen Vorteil (siehe Kasten) gibt es die neuesten Modelle zu monatlich erschwinglichen Raten, wobei häufig auch ein Wartungsvertrag inkludiert sein kann. Naturgegeben findet man ? wenn es ein ?direktes Leasing? gibt ? auch ein ?indirektes Leasing?: Der Leasinggeber ist nicht der Hersteller (sprich: Verkäufer), sondern tritt lediglich als der Finanzier auf. Zumeist fungiert auf dieser Ebene als Leasinggeber eine rechtlich eigenständige Gesellschaft, die einem Leasingnehmer das Leasingobjekt der Begierde zur wirtschaftlichen Nutzung überlässt (Dreiecksbeziehung). Der Leasinggeber finanziert vor und macht seinen Gewinn aus der monatlichen Ratentilgung.
Verschiedene Formen
Welches Angebot für Unternehmer das günstigste ist (etwa Finanzierung durch die Herstellerbank, Finanzierung durch die Hausbank oder Ratenkauf), lässt sich aufgrund der steuerlichen Aspekte relativ leicht durch Aufsummierung der Kosten (Anzahlung, Summe der Raten, gegebenenfalls Abschlusszahlung) ermitteln.
Beim ?Depot-Leasing? handelt es sich um eine Sonderform des ?Restwert-Leasings?. Schon bei Vertragsbeginn wird der Restwert (ohne Umsatzsteuer) in Form eines Depots hinterlegt. Durch diese Einlage reduziert sich die monatliche Leasingrate.
Und noch ein Erfolgsfaktor stellt sich beim Mietkauf ein. Nach einer gewissen, vertraglich vereinbarten Zeit kann das geleaste Objekt in das Eigentum des Mietkäufers übergehen. Kann! Muss aber nicht! Besonders beliebt ist das ?Null-Leasing?: Die Leasingraten enthalten null Aufwand für Zinsen und laufende Kosten. Diese Leasingart wird in der Automobilbranche als ein Instrument der Absatzförderung verwendet. Die nicht gedeckten Kosten werden von Händlern bzw. Herstellern übernommen. Fallweise tritt diese Vertragsgattung auch in der Hotelbranche auf. ? Im Endeffekt soll jedenfalls für beide Seiten ein gutes Geschäft herauskommen ? und kein Kuhhandel. Denn das Lexikon kennt den ?Kuhhandel? als eine Geschäftsform, bei der ein Partner übervorteilt und über den Tisch gezogen wird.
Und last, but not least: Prinzipiell kann alles, was finanziert werden muss, auch geleast werden. Das beinhaltet auch ein Sonderleasing für einen täglich frisch verfügbaren ?Milchproduzenten?, wie eingangs erwähnt ? und somit schließt
sich der Kreis. Denn Leasing ist alles andere als eine Milchmädchenrechnung, bei der Kunden ?gemolken? werden sollen.
Die bekannten Vorteile:
- Eigenkapital- und Liquiditätsschonung: Cash-Reserven bleiben unangetastet.
- Bei 100 Prozent Fremdfinanzierung geringerer Verwaltungsaufwand.
- Kombinierbar mit eventuellen Förderungen.
- Finanzielle Vorleistungen sind kaum notwendig, da das Objekt sich laufend selbst finanziert.
- Leasingraten sind als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar.
- Die Steuerlast wird vermindert (sobald Gewinne erwirtschaftet werden).
- Als bilanzneutraler Aufwand kommt Leasing der Kreditwürdigkeit des Unternehmens zugute.
- Leasingkosten sind eine fixe Größe und fallen als periodisch wiederkehrende Zahlung an, parallel zur Nutzung des Leasingobjekts.
- Leasingraten dienen der innerbetrieblichen Planung als sichere Kalkulationsgrundlage.
- Leasing ermöglicht Flexibilität für betriebliche Innovationen und Rationalisierungen.
- Wertverlust bzw. Veräußerung bei Vertragsende entfällt, das Leasingobjekt kann nach Ablauf der Leasingzeit problemlos zurückgegeben werden.
- Geringere Einstandspreise werden in Leasingraten weitergegeben.
Die bekannten Nachteile:
- Es findet ein kontinuierlicher Liquiditätsabfluss statt.
- Leasingnehmer haben keine Besitzrechte am Leasinggut und somit keine Möglichkeiten für einen eventuellen Verkauf bei zu geringer Nutzung oder mangelnder Amortisation.
- Der Vertrag MUSS über den gesamten Nutzungszeitraum erfüllt werden.
- Bei vorzeitiger Lösung droht erheblicher Verlust.
- Verlustvortrag zahlt sich erst aus, sobald das Unternehmen die Gewinnzone erreicht.
- Die Gesamtkosten sind höher als bei einem fremdfinanzierten Kauf des Objekts (der Leasinggeber kalkuliert das Ausfallrisiko und erwartet auch einen Gewinn).
- Das Unternehmen muss die Leasingraten auch bei Nichtnutzung weiterzahlen (Bindung an die Vertragslaufzeit).
- Bei juristischen Streitigkeiten (wie etwa Garantie und Gewährleistung) wird?s kompliziert. Der Leasingnehmer muss unter Umständen Ansprüche gegen den Lieferanten oder Hersteller sozusagen ?auf eigene Rechnung? geltend machen. Eine Einstellung von Zahlungen an den Leasinggeber ist in der Regel nicht ohne Weiteres möglich.